Was ist "Inklusion"?
"Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. "
https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/
Grundlage für das Menschenrecht Inklusion ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 auch in Deutschland gültiges Recht ist:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html